Wir sind "Musikalische Grundschule"!

 Seit 2014 ist unsere Schule eine "Musikalische Grundschule".

Das bedeutet zum einen, dass Musik an unserer Schule in allen Fächern eine Rolle spielt und zum anderen, dass wir uns auch im Rahmen unserer Schulprogrammarbeit intensiv damit auseinander gesetzt haben.

 Entdecken Sie die Details auf den folgenden Seiten:

 

 

Freunde und Förderer der Grundschule Wipshausen seit 1999 e.V.

Unser Engagement

Wir wollen dazu beitragen, dass sich unsere Kinder an eine schöne und glückliche Schulzeit erinnern. Deshalb wollen wir die die Erziehungsarbeit unterstützen und ergänzen, zum Beispiel mit finanzieller Hilfe für moderne Unterrichtsmittel und für kulturelle, sportliche oder bildungsfördernde Veranstaltungen, die über die Finanzierungsmöglichkeiten des Schulträgers hinausgehen.

Wir engagieren uns für:

  • finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen der Schule
  • Bezuschussung von Projekten
  • Bezuschussung von Klassenfahrten im Einzelfall

 

Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 13,- € und wird im November per Lastschrift eingezogen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum 31.07. eines Jahres möglich.

 

Mitmachen!

Schön, dass Sie mitmachen wollen. Senden Sie einfach eine kurze Mail über den folgenden Link an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift an, dann senden wir Ihnen eine Beitrittsserklärung zu.

Sollten Sie vorab noch Fragen haben, können Sie ebenfalls obige Adresse nutzen.

 

Für den Fall, dass Sie direkt an den Förderverein spenden wollen, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Förderverein Grundschule Wipshausen

IBAN: DE04 2699 1066 7297 4320 00

Volksbank BraWo (BIC: GENODEF1WOB)

Verwendungszweck: Spende von ...

 

Der Vorstand

1. Vorsitzender: Herr Seidler

Stellvertr.: Frau Stimpel und Herr Naase

Kasse: Herr Werra

Protokoll: Herr Brandes

 

 

Kopflausinformation

 

Haustiere sind eine tolle Sache!     Allerdings sorgen diese Exemplare =>alt nur bedingt für Freude.

 

Kopfläuse sind Lästlinge gemäß medizinischer Beschreibung und genau das trifft es.

Die Haarbehandlung, das Wäschewaschen, die Kuscheltierquarantäne und das Absaugen von Polstern und Sitzen ist einfach lästig, aber nicht zu vermeiden.

Da wir in der Schule immer mal wieder mit Kopfläusen zu tun haben, möchte ich Sie über das an unserer Schule abgesprochene und damit verbindliche Verfahren informieren.

  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet die Schule über den Kopflausbefall Ihres Kindes zu informieren (§ 34 Abs. 5 IfSG). Ebenso müssen Sie eine sofortige Behandlung Ihres Kindes durchführen. Dabei ist die Packungsbeilage des Koplausmittels genau zu beachten. Zusätzlich müssen Sie schriftlich erklären, dass Sie die Behandlung streng nach Anleitung durchgeführt haben und diese nach 8-10 Tagen wiederholen werden. Geeignete Mittel sind: Jacutin Pedicul Spray®, GOLDGEIST FORTE®, Infectopedicul®, MOSQUITO Läuse-Shampoo®, Nyda L®, Jacutin Pedicul Fluid®. Zur sofortigen Behandlung gehört auch das Auskämmen der Haare mit einem Nissenkamm. Hierzu eine kurze persönliche Erfahrung: Für eine meiner Töchter (langhaarig und lockig) haben wir als Behandlungsmittel Nyda L® gewählt, da es ohne Chemie wirkt und sich die Haare durch das Mittel sehr gut auskämmen ließen.
  • Wenn Sie die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt haben (Läusemittel und Kämmen) und die entsprechende schriftliche Erklärung (inkl. Zusicherung der Nachbehandlung) unterschreiben, darf Ihr Kind bereits am nächsten Tag die Schule wieder besuchen. Die Erklärung  befindet sich z.T. als Vordruck in der Läusemittelpackung. Sollte das nicht der Fall sein können Sie z.B. schreiben:

Ich habe den Kopf meines Kindes am … mit dem Mittel …. behandelt und die Haare gründlich mit einem Nissenkamm  durchgekämmt. Ich versichere, dass ich in den nächsten Tagen die Haare erneut kämme und die Nachbehandlung in 8-10 Tagen durchführen werde.

Unterschrift.

 

  Ein ärztliches Attest ist zunächst nicht erforderlich.

  • Um einen erneuten Befall zu verhindern sollten Sie zusätzlich die Läuse in Kleidung, Wäsche und auf Gebrauchsgegenständen vernichten. Kämme, Bürsten, Haarspangen und -gummis können in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Handtücher, Leib- und Bettwäsche müssen nach der Behandlung gewechselt werden und sind bei mindestens 60°C zu waschen oder chemisch zu reinigen. Sollte das nicht möglich sein (z.B. Wollmützen, Schals), kann ein Aushungern der Larven und Läuse durch Verwahren der Textilien in einem gut verschlossenen Plastiksack über drei Tage erzielt werden. Kuscheltiere können ebenso behandelt werden. Böden, Polstermöbel und Autositze können durch Staubsaugen gründlich von losen Haaren gereinigt werden. Die Verwendung von Insektizid-Sprays oder Desinfektionsmitteln ist unnötig.
  • Die Schule ist gesetzlich dazu verpflichtet den Kopflausbefall dem Gesundheitsamt zu melden (§34 Abs. 6 IfSG).
  • Die übrigen Eltern werden über das Mitteilungsheft (rot) informiert, dass es einen Kopflausfall an der Schule gibt und sind verpflichtet das eigene Kind gründlich zu untersuchen. Am folgenden Schultag kontrollieren die Klassenlehrerinnen, ob Sie eine entsprechende Notiz im Mitteilungsheft gemacht haben (z.B.: Ich habe den Kopf meines Kindes am … untersucht und keine Kopfläuse feststellen können.). Selbstverständlich wird der Name des betroffenen Kindes nicht genannt!
  • Ein ärztliches Attest fordern wir erst an, wenn es bei einem Kind zu wiederholtem Kopflausbefall kommt. Dieser tritt nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes in den allermeisten Fällen nur dann ein, wenn die oben genannten Maßnahmen nicht gewissenhaft und gründlich durchgeführt wurden.

 

Wenn wir alle diese Punkte gewissenhaft beachten, wird es nur bei Einzelfällen bleiben!

Bitte beachten Sie, dass Kopfläuse kein Anzeichen für mangelnde Hygiene sind!

Genau wie bei einem Husten oder gebrochenem Bein kann jeder davon betroffen sein.

 

 

Niki de Saint Phalle

Im Oktober 2011 haben wir uns im Rahmen einer Projektwoche intensiv mit der Künstlerin

Niki de Saint Phalle auseinandergesetzt.

Die Ergebnisse lassen sich bis heute in unserer Schule bewundern.

Vielen Dank an das Team der filmburg Filmproduktion aus Wolfsburg , die uns diesen schönen Film zur Verfügung gestellt haben.

 

 

 

Wir arbeiten hier

Schuljahr 2015/2016

koll15 16

Auf dem Bild nicht dabei: pädagogische Mitarbeiterinnen, unsere Hausmeister und die Küchen- bzw. Reinigungskräfte.

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